Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 46 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 46 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
    „a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
    Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
    Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.
    b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen. „
  1. Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
    „a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
    Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Bau und Sanierung kreiseigener Schulen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 45 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 45 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 36 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersende wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine Planung darüber vorzulegen, wann an welcher Schule welche Bau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen vorgesehen sind, welche Kosten für die jeweiligen Vorhaben nach derzeitiger Planung wann und in welcher Höhe entstehen werden und in welchem Umfang sich diese Kosten beispielsweise durch gestiegene Zinsen oder andere Kostensteigerungen bereits erhöht haben bzw. erhöhen werden.

Begründung:

Auf die Begründung unseres Antrages Nr. 1179/XIX vom 25.09.2026 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
    1.2 die Eintreffzeit in allen Orten des Landkreises durch mehr Rettungswachen bzw. temporär eingerichtete Rettungswachen und mehr Rettungswagen zuverlässig eingehalten wird,
    1.3 die Dispositionszeit für Einsätze im Landkreis grundsätzlich nicht mehr als 1 Minute beträgt,
    1.4 die Zahl der Rettungswagen, die als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind, im Landkreis auf den Stand vor dem 01.07.2026 angehoben wird,
    1.5 Anweisungen an das Personal der Rettungsleitstelle, die Einfluss auf die Leistungen des Rettungsdienstes haben, nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen; dies betrifft insbesondere den Inhalt, die Anwendung und Änderung der Strukturierten Notrufabfragen (SNA),
    1.6 die Stadt dem Landkreis unverzüglich die tatsächlichen Hilfsfristen im Gebiet der Stadt Hildesheim seit 01.01.2026 mitteilt.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zumindest in der übernächsten Sitzung einen geänderten Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen, der insbesondere die zuvor genannten Vorgaben enthält.

Begründung:

Die Zahl der Einsätze der Rettungswagen hat erheblich abgenommen (siehe Antwort auf Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 542/XIX). Diese Minderung der Einsätze der Rettungswagen ist vorsätzlich mit der Anwendung der SNA herbeigeführt worden. Es ist durch nichts belegt, dass dies sachgerecht war und weiterhin vertretbar ist. Denn es wurde überhaupt nicht untersucht, in welchen Fällen die Alarmierung eines RTW aufgrund der Gefahrenprognose des Disponenten in der Rettungsleitstelle gefahrenabwehrrechtlich nicht erforderlich war bzw. die Disponenten Rettungswagen rechtswidrig eingesetzt haben.

Die Innenministerin hatte mit Schreiben vom 29.04.2026 erklärt, Daten aus dem Landkreis Hildesheim für den Monat September 2025 würden zeigen, dass nur bei rund 10 % der Einsätze eine Lebensbedrohung oder akute Lebensgefahr bestand, für den der Einsatz eines RTW erforderlich ist. Und für das Jahr 2024 hätten nur 12 % der Einsätze Notfälle betroffen, bei denen eine Lebensbedrohung möglich gewesen wäre, akute Lebensgefahr bestand oder eine Atem-Kreislauf-Stillstand vorlag. Diese Behauptungen der Ministerin haben die Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim auf ausdrückliche Nachfrage der CDU-Kreistagsfraktion nicht bestätigt.

Nach den vorliegenden Zahlen ist bewirkt worden, dass bei Notrufen aufgrund der ständigen Manipulation an der SNA viel weniger als in der Vergangenheit der Einsatz eines Rettungswagens als erforderlich anerkannt werden und wurden und somit in vielen Fällen, die erforderliche Notfallrettung innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten unterblieben ist und unterbleibt.

Dieser Zustand ist unvertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 40 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 40 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir Ihnen folgenden, der den Beschlussvorschlag Nr. 1137/XIX vom 15.06.2026 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt,

  1. dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung den Vertragsentwurf für den Erhalt der Straßenbahnlinie 1 von Sarstedt bis Gleidingen vorzulegen und dazu die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis anzugeben,
  2. die Stadt Sarstedt zu bitten, möglichst innerhalb der nächsten drei Monate eine konkrete und verbindliche Zusage darüber abzugeben, zu wie viel Prozent sich die Stadt Sarstedt an den beim Landkreis anfallenden Kosten für den Erhalt der o. a. Straßenbahnlinie beteiligen wird.

Begründung:

Auf die Begründung des Antrages Nr. 1137/XIX weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptverwaltungsbeamte hat seit Jahren an die Stadt Hildesheim Zahlungen für die Schülerbeförderung geleistet, die von der Stadt Hildesheim unberechtigt gefordert worden sind.

Dadurch hat der Hauptverwaltungsbeamte gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gegen den Grundsatz der Einnahmebeschaffung und mehrfach gegen das NKomVG und die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) und somit auch gegen mehrere Dienstpflichten verstoßen.

Dies wiegt besonders schwer, weil die Verstöße seit Jahren begangen wurden und seit ca. einem Jahr keine ausreichenden Anstrengungen unternommen worden sind, die Forderungen durchzusetzen.

Das zuvor genannte Verhalten des Hauptverwaltungsbeamten wird missbilligt.

Begründung:

Der Landkreis ist nach den Haushaltsgrundsätzen (§ 110 NKomVG) und nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) verpflichtet, die von der Stadt rechtswidrig geforderten und an die Stadt rechtswidrig erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung zurückzufordern.

Daran ändert sich nichts dadurch, dass es die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne am 11.12.2025 nicht beschlossen hat: „Die an die Stadt Hildesheim vom Landkreis erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung werden unverzüglich zurückgefordert.“

Die Auffassung des Landrates, vor Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sei ein anderslautender Beschluss des Kreistages erforderlich, ist völlig unbegründet und schlicht absurd. Durch die nach Auffassung des Landrates rechtswidrigen Zahlungen ist dem Landkreis ein erheblicher Schaden entstanden. Nach Angaben des Landrates allein für das Jahr 2025 in Höhe von ca. 270.000 €.

Diese rechtswidrigen Zahlungen des Landkreises in Millionenhöhe sind für freiwillige Leistungen der Stadt Hildesheim aus dem Haushalt des Landkreises erfolgt, der seit Jahren nur durch die Kreisumlage ausgeglichen wird, die von allen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden aufgebracht wird.

Auch diese Vorgehensweise war und ist rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim, Rettungswache Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim,
Rettungswache Sarstedt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Trifft es zu, dass der Rettungswagen (RTW) mit der Nummer 78-83-32 in Sarstedt nach der Leistungsbeschreibung 24 Stunden als RTW zur Verfügung stehen muss?

Trifft es zu, dass dieser RTW ab 15 Uhr als NKTW im Leitstellen-Rechner hinterlegt ist bzw. 16 von 24 Stunden als NKTW eingesetzt wird bzw. eingesetzt worden ist?

Wenn ja, seit wann ist dies der Fall und aufgrund welcher Regelung bzw. Entscheidung ist diese Änderung erfolgt? Mit welchem Personal war bzw. ist dieses Fahrzeug besetzt, wenn es als NKTW eingesetzt wird?

Sind solche Änderungen auch bei anderen Fahrzeugen vorgenommen worden oder geplant? Wenn ja, wo und für wann?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender