Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Haushalt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Haushalt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im Haushaltsplan für das Jahr 2026 haben Sie als ordentliches Ergebnis für das Jahr 2024 einen Betrag von -59.184.024,93 € und für die folgenden fünf Jahre einen Ansatz von

-69.176.400 € in 2025,
-93.165.100 € in 2026,
-102.490.900 € in 2027,
-119.432.100 € in 2028 und
-136.412.900 € in 2029 angegeben.

Ferner haben Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 444/XIX vom 29.10.2025 am 18.11.2025 bzw. 05.12.2025 die angenommene Entwicklung der Schulden von 2026 bis 2029 mitgeteilt.

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

  1. Wie waren die Ergebnisse in den einzelnen Jahren seit 2010?
  2. Wie hat sich die Höhe der Schulden in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Hilfen zur Erziehung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Hilfen zur Erziehung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind für das Produkt „363-003 Hilfen zur Erziehung“ die Leistungen zu den Einzelprodukten „363-003-0001 Präventive niedrigschwellige Hilfsangebote (§ 27 SGB VIII)“ bis „363-003-0012 Jugend-Wohnen-Arbeit“ angegeben.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
  2. Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren über mehr als 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
  3. Von wie vielen Leistungserbringern wurden in den Jahren 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe erbracht?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe


Kosten für Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Kosten für Kinderbetreuung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch waren in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim die Kosten für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025?
  2. Zu wie viel Prozent wurden oder werden diese Kosten in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim a) vom Land, b) vom Landkreis, c) von den Städten und Gemeinden, d) den Trägern und e) von den Eltern getragen?
  3. Zu wie viel Prozent wären diese Kosten von welchen Gemeinden im Landkreis Hildesheim zu tragen gewesen, wenn bereits zum 01.01.2022
  4. a) die mit dem Nachtragshaushalt 2026 beschlossenen Hebesätze für die Kreisumlage in Kraft gewesen wären,
  5. b) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) in Kraft getreten wäre und
  6. c) die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) für alle Gemeinden in Kraft getreten wäre?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 


Direktleitungen von Straßenabwasser

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Direktleitungen von Straßenabwasser

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Gemeinden gibt es wie viele Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser?
  2. Für welche Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser hat der Landkreis a) eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder b) keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt?
  3. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben wurden die Erlaubnisse erteilt?
  4. Wie häufig wurden die Einleitstellen bisher von wem überwacht?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Losverfahren an Gymnasien – Schreiben an die Kultusministerin

Hildesheim, 04.06.2026

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Losverfahren an Gymnasien

Die CDU-Kreistagsfraktion hat Kultusministerin Willie Hamburg zu sofortigem Eingreifen bei der Vergabe von Schulplätzen in Ganztags- und Gesamtschulen aufgefordert.

Zur Begründung verweist die CDU-Kreistagsfraktion darauf, dass vor ca. 4 Wochen im Gymnasium Sarstedt Plätze durch Los vergeben worden seien, mit der Folge, dass ca. 12 Kinder aus Sarstedt in dieser Schule keinen Platz erhalten hätten und in einem Fall ist für ein Kind von 10 Jahren, das in Sarstedt wohnt und eine Gymnasialempfehlung hat, auf die Möglichkeit verwiesen worden, es im Gymnasium in Alfeld oder, was zwischenzeitlich geschehen ist, in der Oberschule in Sarstedt anzumelden. Dies ist in jeder Weise unverhältnismäßig und unzumutbar.

Von der Schule und vom Landrat ist bisher keine Abhilfe (zum Beispiel durch eine weitere Klasse) geschaffen worden und ist auch kurzfristig nicht zu erwarten. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Ministerin unbürokratisch von ihren Aufsichtsmöglichkeiten Gebrauch macht, um zeitnah eine sachgerechte Lösung für Sarstedt und mittelfristig für alle Schulen herbeizuführen.


Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 über die Telefonnummer 112 angerufen?

Wie viele dieser Anrufe waren Hilfeersuchen (§ 6 Abs. 3 NRettDG)?

Nach welchen Kriterien und Tatsachen ist von wem entschieden worden, welcher Anruf

  1. a) nicht als Hilfeersuchen zu beurteilen oder einzustufen ist
  2. b) als Hilfeersuchen erfasst und dokumentiert worden ist?
  • In wie vielen Fällen, in denen Anrufe vom Disponenten
  1. a) nicht als Hilfeersuchen beurteilt, oder eingestuft wurden
  2. b) als Hilfeersuchen beurteilt der eingestuft wurde,

ist von wem

  1. c) durch das Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation und
  2. d) der Protokolle

geprüft worden, ob die Beurteilung oder Einstufung der Disponenten richtig oder falsch war?

  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • In wie vielen Fällen hat wessen Prüfung ergeben, dass ein Anruf unzutreffend nicht als Hilfeersuchen beurteilt oder eingestuft worden ist?
  • Ist der Anruf zu dem o.a. Notfall vom 27.12.2025 als Hilfeersuchen eingestuft und dokumentiert worden oder nicht?
    • Wie sind diese Einstufung und die Entscheidung darüber, kein Rettungsmittel einzusetzen, begründet und protokolliert worden?
    • Welche Personen haben die aufgezeichnete „einsatzbedingte Telekommunikation“ (§ 11 Abs. 1 NRettD) wann a) abgehört, b) verschriftlicht und c) als Text lesen können?
    • Wann ist die aufgezeichnete „einsatzbedingten Telekommunikation“ dem Landkreis, der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
    • In dem Antwortschreiben des Landkreises vom 20.01.2026 auf die Beschwerde vom 08.01.2026 zu dem Notfall vom 27.12.2025 heißt es, dass es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Und weiter heißt es, dass diese Informationen in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig seien, jedoch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden wären?
    • Durch welche Unterlagen oder sonstigen Informationen sind diese Aussagen begründet? Wann hat der Landkreis diese Unterlagen oder Informationen in welcher Form erhalten?
    • Aufgrund welcher Vorschrift war die Stadt Hildesheim berechtigt, diese Unterlagen oder Informationen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen? Aufgrund welcher Vorschrift war der Landkreis berechtigt, diese Informationen dem Beschwerdeführer zur Verfügung zu stellen und damit öffentlich zu machen, aber der CDU-Kreistagsfraktion bis zur Akteneinsicht am 18.03.2026 vorzuenthalten?
  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • Wie viele Anrufe nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 waren Hilfeersuchen
  1. a) aus welchen Gemeinden

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache?
  • Bei wie vielen Hilfeersuchen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 aus
  1. a) welcher Gemeinde

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache

ist von den o.a. Disponenten in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 aus welchen Gründen entschieden worden

  1. c) kein Rettungsmittel (§ 9 NRettDG)

oder

  1. d) einen Notarztwagen,
  2. e) einen Intensivtransportwagen,
  3. f) einen Rettungswagen,
  4. g) einen Notfallkrankenwagen,
  5. h) einen Krankentransportwagen,
  6. i) ein Notarzteinsatzfahrzeug

einzusetzen?

  • In wie vielen Fällen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 sind die Entscheidungen der Disponenten von welchem Personal und in welcher Form überprüft worden, durch medizinische Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfesuchenden, durch Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation, Sichtung der Protokolle nach § 11
    1 NRettDG, durch welche anderen Maßnahmen, ob der Disponent bei dem Notruf bzw. Hilfeersuchen im erforderlichen Umfang versucht hat,
  1. a) den Gesundheitszustand und Bedarf an Rettungsmitteln zu ermitteln und
  2. b) aus welchen Gründen richtig oder falsch beurteilt hat, welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen hat die Überprüfung nach Nr. 1.9 ergeben, dass
  1. a) der Disponent nicht ausreichend versucht hat, den Gesundheitszustand zu ermitteln und
  2. b) nicht richtig beurteilt hat, ob und welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen sind in welcher Form die Entscheidungen nach Nrn. 1.1 und 1.2 und die Überprüfungsergebnisse nach Nrn. 1.3 und 1.4 von wem in welcher Form überhaupt und dahingehend dokumentiert worden, ob und aus welchen Gründen
  1. c) kein Rettungsmittel eingesetzt wurde, obwohl es hätte eingesetzt werden müssen,
  2. d) als erstes Rettungsmittel hätte ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  3. e) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 lediglich als Ersatz für ein anderes Rettungsmittel eingesetzt wurde,
  4. f) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl der Disponent keinen Fall der Notfallrettung angenommen hat und auch kein Fall der Notfallrettung vorlag,
  5. g) als erstes Rettungsmittel ein Notarzteinsatzfahrzeug hätte eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  6. h) als erstes Rettungsmittel ein Fahrzeug nach Typ B (Notfallkrankenwagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl ein RTW oder ein Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich war?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion