Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 03.07.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Kreistagssitzung am 26.06.2025 hat die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne Ihrem Vorschlag zum Abbau der Rettungswagen von 30 auf 18 für die gesamte Stadt und den gesamten Landkreis Hildesheim zugestimmt. Dadurch wird dem Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim ein irreparabler Schaden zugefügt und dadurch wird die Gefahrenlage für Notfallpatienten im Landkreis Hildesheim unseres Erachtens unvertretbar erhöht.

Vor der Abstimmung hatten Sie auf der Homepage des Landkreises Hildesheim unter „FAQ zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan“ einseitig Ihre irrige Meinung zu der von Ihnen vorgeschlagenen Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes dargestellt und gegenteilige Auffassungen von Fachleuten herabgewürdigt. Dies ist mit Ihren beamtenrechtlichen Pflichten zu Sachlichkeit und zum amtsangemessenen Verhalten augenscheinlich nicht vereinbar.

Zu den schon jetzt bestehenden Mängeln äußern Sie lediglich:

„Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft und wann war dies in den vergangenen zwölf Monaten aus jeweils welchem Grunde und an welchen Orten der Fall?

Was hatte dies bei jeweils welchem Einsatzfall für Folgen hinsichtlich

  • der tatsächlichen Eintreffzeit,
  • der Zeit zwischen der Eintreffzeit und der Übergabe des Patienten an ein geeignetes Krankenhaus,
  • des von wo tatsächlich eingesetzten Rettungsmittels,
  • die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Rettung?

Mit Schreiben vom 27.06.2025 haben wir Ihnen das Urteil des OVG Lüneburg vom 07.12.2005 – 11 LC 91/04 – übersandt. Darin erklärt das Gericht u. a. das Verfahren bei Überschreitungen der Eintreffzeiten: „Schließlich ist zu beachten, dass es sich bei § 2 III NdsRettDBedV um eine „Soll-Vorschrift” handelt, so dass in begründeten Ausnahmefällen eine geringfügige Überschreitung der Eintreffzeit nicht unbedingt eine Überarbeitung des Bedarfsplans zur Folge haben muss.“

Ob und in welchen Fällen die Bedarfsplanung geändert wird, haben nicht Sie, sondern der Kreistag zu entscheiden. Und für die Fälle, in denen der Kreistag den Bedarf überprüfen und ändern will, fordert das Gericht, „…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“

In der Kreistagssitzung am 26.06.2025 wurde uns auf die Frage, ob diese Daten vom Gutachter oder von der Kreisverwaltung erfasst worden seien, sinngemäß geantwortet, dass man ein solches Urteil nicht kenne. Es blieb unklar, ob und in welchem Umfang diese Daten überhaupt erfasst und bewertet worden sind.

Daher fragen wir Sie nochmals: Über welchen Zeitraum sind die im o. a. Urteil geforderten Daten („…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“) in welchem Umfang wann und vom wem erfasst, dokumentiert und bewertet worden?

In der o. a. Kreistagssitzung haben wir auch auf die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025 hingewiesen, in der es u. a. heißt, dass in einzelnen Gemeinden in 60% der Fälle die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten wird. Dazu haben wir gefragt, ob Sie oder der Gutachter dies bestätigen oder bestreiten. Da die Frage nicht konkret beantwortet wurde, fragen wir erneut:

Wird die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025, dass in einzelnen Gemeinden in 60% der Fälle die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten werde, bestätigt oder aus welchen Gründen bestritten?

Durch welche Regelung wird gewährleistet, dass a) derzeit, b) in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 und c) Mitte 2026 die im o. a. Urteil geforderten Daten („…eine nachvollziehbare Angabe des betrachteten Zeitraumes, der einzelnen Einsätze, der genannten Eintreffzeiten und der Gründe für die Verspätung.“) für den Landkreis nachvollziehbar erhoben, gespeichert und ausgewertet werden?

In welchem Umfang trifft es zu, dass a) bei der gemeinsamen Leitstelle, b) dem Institut für Notfallmedizin und c) den Trägern des Rettungsdienstes für Stadt und Landkreis Hildesheim Einsatzdaten der Rettungsdienste erhoben werden oder vorhanden/verfügbar sind und hinsichtlich folgender Fragen auswerten können:

  1. Wie oft wurde die Hilfsfrist im Landkreis, im Bereich welcher Rettungswache, in welcher Gemeinde überschritten und um wie viele Minuten wurde dabei die Hilfsfrist von welchem Rettungsmittel überschritten?
  2. Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?

Werden Sie der CDU-Kreistagsfraktion folgende Daten über Einsätze des Rettungsdienstes zur Verfügung stellen oder so zugänglich machen, damit wir deren Auswertung insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Eintreffzeiten und Bedarfsplanung mit eigenen Sachverständigen vornehmen können?

In welcher Form werden Sie der CDU-Kreistagsfraktion die Einsatzdaten des Rettungsdienstes zur Verfügung stellen, damit wir die tatsächlichen Eintreffzeiten ermitteln können?

Wer entscheidet bei einem Notruf, ob ein Fall der Notfallrettung vorliegt? Was verstehen Sie unter einem „echten Notfall“? Wer entscheidet bei der Auswertung der o. a. Einsatzdaten, was in Ihrem Sinne als „echter Notfall“ einzustufen war? Betrachten Sie als „echten Notfall“ auch die Fälle, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zu erwarten, aber noch nicht eingetreten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten sie, den Beratungspunkt „Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sie sind verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Dieser Verpflichtung sind Sie auch bei vielen Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion zum Rettungsdienst nicht nachgekommen.

Wir missbilligen dies und fordern eine vollständige Beantwortung unsrer Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes

Hildesheim, 30.06.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes

  

In der Sitzung des Hildesheimer Kreistages am 26.06.2025 ist die Forderung der CDU-Kreistagsfraktion nach einer gesetzlichen Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes von der Mehrheitsgruppe aus SPD und Grüne abgelehnt worden. Zuvor hatte die Mehrheitsgruppe sogar dem Vorschlag von Landrat Bernd Lynack (SPD) zugestimmt, im nächsten Jahr 12 von 30 Rettungswagen abzuschaffen, die derzeit noch für die Notfallrettung über das Gebiet von Stadt und Landkreis verteilt sind. „Durch diese Entscheidung von Rot-Grün wird dem Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim ein irreparabler Schaden zugefügt und dadurch wird die Gefahrenlage für Notfallpatienten im Landkreis Hildesheim unseres Erachtens unvertretbar erhöht“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Damit über die Qualität des Rettungsdienstes zukünftig nicht mehr die zufällige Mehrheit in einem Kreistag entscheiden kann (gegen alle anderen Fraktionen, gegen den fachlichen Rat der im Landkreis organisierten Notfallsanitäter und gegen eine von über 40.000 Bürgerinnen und Bürgern getragenen Petition), fordere die CDU-Fraktion, die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst und des dazugehörenden Notarztdienstes landeseinheitlich durch ein Gesetz zu regeln, wie dies der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes für die Erbringung existentiell notwendiger Daseinsvorsorgeleistungen fordere und dies in anderen Bundesländern längst der Fall sei. Und diese Regelungen sollen nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion auch beinhalten, dass die Zeitspanne, innerhalb derer der Rettungswagen nach dem Notruf eintreffen soll, nicht mehr bis zu 15 Minuten, sondern wie in anderen Ländern deutlich kürzer vorzugeben ist. Dies erscheine dringend geboten, weil es Hinweise gibt, dass in einzelnen Gemeinden des Landkreises in 60% der Fälle die Hilfsfrist von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten werde.


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Hauptverwaltungsbeamten vom 20.06.2025 mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Kinderbetreuung unter Einhaltung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung zu erarbeiten, bei der der Anteil des Landkreises 65 % der Kosten beträgt, die vom Landkreis und den Gemeinden zu tragen sind.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Anträge weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 


Brandschutz BBS Steuerwalder Str. – Einberufung des Kreisausschusses

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße

Einberufung des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender