Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.07.2026
Gehölzentfernungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in Ihrem „Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernungen“ hatten Sie folgenden Hinweis gegeben:
„In Niedersachsen stellen erhebliche Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen nach dem Nds. Naturschutzgesetz einen Eingriff dar und sind gemäß § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Regel genehmigungspflichtig.
Dies gilt insbesondere für die freie Landschaft, da dort das Landschaftsbild und der Biotopverbund bei der Beurteilung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus kann auch die Entfernung oder ein erheblicher Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen, auch in Ihrem privaten Garten oder auf Ihrem Hof, einen solchen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen.“
Dies ist rechtlich unzutreffend und widerspricht dem kürzesten Artikel unserer Verfassung, den man sich leicht merken kann und den auch Sie sich merken sollten: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Und für den Fall, dass eine Genehmigung erforderlich ist, bestimmt § 17 Abs. 3 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des § 15 erfüllt sind.“ Dies nennt man gebundene Verwaltung, bei der die Behörde keinen Ermessensspielraum hat.
Daher hatten wir im Kreistag vorgeschlagen, Sie zu beauftragen, das oben angegebene Merkblatt zu bearbeiten und dabei insbesondere die Rechtslage klarzustellen.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen haben Sie in den vergangenen 2 Jahren geprüft, ob für ein Vorhaben eine Genehmigung im Sinne des § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich war?
- Wie viele Genehmigungen im Sinne des § 17 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes haben Sie in den vergangenen 2 Jahren für welche Maßnahmen
a) auf Privatgrundstücken
b) in der freien Landschaft
mit jeweils welchen Maßgaben (Ausgleichs – oder Ersatzmaßnahmen) erteilt oder abgelehnt?
- Nach welcher Definition entscheiden Sie darüber, ob für eine Maßnahme
a) auf einem Privatgrundstück
b) in der freien Landschaft
eine Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG erforderlich ist?
- Bis wann beabsichtigen Sie, den Kreistagsabgeordneten das überarbeitete Merkblatt vorzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz