Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.04.2025

 

Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Bezug:
1. Beschluss des Kreisausschusses vom 25.11.2024
2. Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025
3. Antrag auf Akteneinsicht 28.02.2025
4. Akteneinsicht am 08.04.2025

Anlage:           Unser Schreiben vom 26.02.2025

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Gemeinden und Landkreise haben die Aufgaben nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 97 Abs. 6 NPOG). Im Gegensatz dazu obliegen den kommunalen Trägern die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) lediglich im eigenen Wirkungskreis (§ 3 Abs. 2 NRettDG), obwohl der Rettungsdienst der Abwehr konkreter Gefahren für Leib und Leben dienen soll.

Im Landkreis Hildesheim ist nach den derzeit vorliegenden Informationen bereits seit geraumer Zeit keine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und dem dazugehörenden Notarztdienst gewährleistet. Die Landesregierung nimmt dies augenscheinlich unbeanstandet hin.

Nach Bekanntwerden dieses gefahrenabwehrrechtlich rechtswidrigen Zustandes – insbesondere im Sinne des NRettDG und der BedarfVO-RettD – oder seit dem Zeitpunkt, ab dem dieser Zustand durch eine sachgerechte Auswertung der Eintreffzeiten hätte festgestellt werden können, hätten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines Zustandes getroffen werden müssen, der mit hinreichender Sicherheit eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet. Das bedeutet, dass der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen soll. Entsprechend sind die Standorte für die Notarztwagen zu planen.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der o. a. rechtlichen Vorgaben sind trotz wiederholter Forderungen der CDU-Kreistagsfraktion und anderer Stellen augenscheinlich unterlassen worden.

Daher ist zu klären, welche Maßnahmen zur Erreichung der o. a. Vorgabe a) sofort bis Ende des Jahres, b) die ersten sechs Monate des Jahres 2026 und c) die Zeit danach zu treffen sind.

Unabhängig davon sollte darauf hingewirkt werden,

  • die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst gesetzlich zu regeln,
  • die Aufgaben des Rettungsdienstes dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen,
  • als Eintreffzeit die Zeitspanne zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle (und nicht erst mit dem Gesprächsbeginn oder noch später) und der Ankunft des eingesetzten Rettungsmittels (Rettungswagen oder Notarztwagen) am Einsatzort zu bestimmen,
  • neben gesetzlichen Vorgaben für die o. a. Eintreffzeit auch gesetzliche Vorgaben für den Zeitraum zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle und der Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus zu schaffen,
  • Leistungen des Rettungsdienstes zu rekommunalisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und
Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.04.2025

Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?

    Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:

     

1.1 um bis zu 5 Minuten,

1.2 um bis zu 10 Minuten,

1.3 um bis zu 15 Minuten,

1.4 um mehr als 15 Minuten?

Um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen drei Jahren verändert?

2. Welche Aufzeichnungen gibt es derzeit seit wann und zukünftig ab wann darüber, welche Folgen die jeweilige Überschreitung der Eintreffzeit a) des Rettungswagens und b) des Notarztwagens für den Notfallpatienten hatte?

3. In wie viel Prozent der o. a. Notfalleinsätze betrug die Zeit zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle und der Aufnahme in einem Krankenhaus

3.1 bis zu 20 Minuten,

3.2 bis zu 30 Minuten,

3.3 bis zu 40 Minuten,

3.4 bis zu 50 Minuten,

3.3 bis zu 60 Minuten?

Wie viele Minuten betrug die o.a. Zeit maximal?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen zwei Jahren verändert?

4. Wie und bis wann müssen die o. a. Mängel durch welche Maßnahmen beseitigt werden?

5. Wann und in welcher Form

  • haben Sie die Landesregierung über die mangelhafte Situation im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim informiert?
  • haben Sie welche Vorgaben der Landesregierung zur Beseitigung der o. a. Mängel erhalten?

6. Wer haftet für Schäden, die insbesondere im Einzelfall durch den erkannten nicht bedarfsgerechten Rettungsdienst verursacht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit


Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2025

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Landrat wird gebeten,

gem. des Beschlusses des Kreistages vom 28.10.2024 zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der K328 zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die Geschwindigkeitsbeschränkung unverzüglich anzuordnen, wenn die Landesregierung dies bis 26.06.2025 nicht eindeutig durch eine Weisung nach § 88 NKomVG untersagt.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Wohnraumaktivierungskonzept

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2025

Wohnraumaktivierungskonzept

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Wohnraumaktivierungskonzept“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2024, Antrag Nr. 737/XIX vom 06.12.2024 und die noch fehlende Inkraftsetzung der Richtlinie durch den Kreisausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.04.2025

  

Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge

 Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zuschüsse des Landkreises für Schulausflüge“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur sowie in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Die Kosten für Schulausflüge sind erheblich gestiegen. Über eine mögliche Förderung des Landkreises, ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

André Ceglarek
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion


Schulentwicklungsplanung Förderschulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2025


Schulentwicklungsplanung Förderschulen

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 13.05.2025 sowie des Kreisausschusses am 27.05.2025 aufzunehmen und übersenden Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag (Antrag Nr. 792/XIX) vom 11.03.2025 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Schulentwicklungsplanung Förderschulen“ durchzuführen und zeitgleich beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover zu beantragen, die Förderschule Albert-Schweitzer in Sarstedt mit dem Förderschwerpunkt Lernen um den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) und Körperlich Motorische Entwicklung (KME) zu erweitern, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der anderen Förderschulen GE/KME nach schulfachlicher, pädagogischer und baulicher Beurteilung sachgerecht ist. Dazu sind die Förderschulen zu beteiligen.

Hinweis: Wie schulgesetzlich vorgeschrieben laufen Förderschulen mit dem Förderschwer-punkt Lernen zum Ende des Schuljahres 2027/28 aus.

Begründung:

Wie aus der Vorlage 862/XIX der Verwaltung zu entnehmen ist, bewegen sich nicht nur an der Schule im Bockfeld als Förderschule mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung (FöS GE) sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (FöS KME), sondern auch an der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Gudrun-Pausewang-Schule als FöS GE die Schüler*innenzahlen seit Jahren an den oberen Kapazitätsgrenzen. Bereits für das kommende Schuljahr werden die Anmeldungen für die Schule im Bockfeld die zur Verfügung stehenden Plätze bei Weitem überschreiten. Vor diesem Hintergrund besteht akuter Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender