Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Einhaltung der Hilfsfrist; Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.01.2026

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Gemeinden oder im Bereich welcher Rettungswache ist die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD in den einzelnen Monaten seit dem 01.07.2025 vollständig eingehalten worden und in welchen Gemeinden wurde sie

a) in wie viel Prozent der Einsätze
b) um mehr als 5, 10, 15, 20, 30 Minuten
c) um wie viel Minuten maximal

überschritten?

Sofern Ihnen dazu Daten der Stadt Hildesheim vorgelegt worden sind oder vorgelegt werden können, bitten wir Sie um eine Kopie dieser Unterlagen. Sofern Sie dieser Bitte nicht entsprechen möchten, bitten wir um einen Hinweis, damit wir kurzfristig einen Antrag auf Akteneinsicht stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Einsatzdaten; Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.01.2026

Einsatzdaten
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann werden von der Stadt Hildesheim im Rettungsdienst a) für den gesamten Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis, b) für die einzelnen Rettungswachen und c) für die einzelnen Gemeinden welche Daten bei einem Notruf im Sinne des NRettDG erfasst hinsichtlich
    – der Art der jeweils eingesetzten Rettungsmittel,
    – des Grundes für die Art des jeweils eingesetzten Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmierung des Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels,
    – der Dauer zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des nachgeforderten Rettungsmittels,
    – der Dauer der Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten,
    – des Grundes für die Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten?
  2. In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zwei Jahren aufgrund eines Notrufes im Sinne des NRettDG a) für den gesamten Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis, b) die einzelnen Rettungswachen und c) in den einzelnen Gemeinden ein Fahrzeug nach der europäischen Norm EN 1789
    Typ A1 und A 2: Krankentransportwagen (KTW)
    Typ B: Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    Typ C: Rettungswagen (RTW) für Deutschlanda) als erstes Rettungsmittel,
    b) als zweites Rettungsmittel eingesetzt worden?
  1. In wie vielen Fällen ist aus jeweils welchem Grund in den vergangenen zwei Jahren nach einem Notruf im Sinne des NRettDG keines der o.a. Fahrzeuge eingesetzt worden?3.1 Wann und wie oft sind die Gründe dafür von wem, wie und mit welchem Ergebnis überprüft worden?
  1. Durch welche Prüfungen ist in den vergangenen zwei Jahren von wem, wie, in wie vielen Fällen, in denen a) lediglich eine NKTW oder b) nur ein KTW eingesetzt wurde, mit jeweils welchem Ergebnis ermittelt worden, ob im Vergleich dazu ein Fahrzeug nach EN Typ C- Rettungswagen (RTW) das geeignetere und damit erforderliche Rettungsmittel gewesen wäre?
  1. Teilen Sie die Auffassung, dass ein Fall der Notfallrettung Sinne des Gesetzes NRettDG auch in den Fällen vor vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist und die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (Niedersächsischer Landtag Drs. 12/228, Drs. 15/3435, Drs. 18/10734 und Drs. 18/11368)?
  1. Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen von Ihnen vorgegebenen Kriterien haben die Disponenten in der gemeinsamen Rettungsleitstelle bei einem Notruf im Sinne des
    2 NRettDG darüber zu entscheiden, ob als erforderliche und geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ein Fahrzeug nach der europäischen Norm EN 1789 Typ C -Rettungswagen (RTW) oder ein Fahrzeug Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW) einzusetzen ist?6.1 Sind die o.a. Disponenten verpflichtet, soweit nicht innerhalb von einer Minute völlig zweifelsfrei der Einsatz eines N-KTW als ausreichend erscheint, einen RTW zu alarmieren?

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben die Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle wann, von wem und in welcher Form welche Weisungen erhalten hinsichtlich
    – der Begrenzung der Dispositionszeit bzw. des Zeitraumes zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung eines Rettungsmittels
    – zur Anwendung und Beachtung welcher sog. Strukturierten Notrufabfragen (SNA) oder diese ergänzenden Unterlagen (siehe dazu Bek. d. MI v. 14.03.2018 — 35.22-41576-10-13/0 — „Anforderungen an eine strukturierte und standardisierte Notrufabfrage (SSN) als Voraussetzung für die sachgerechte Bearbeitung von Hilfeersuchen in Leitstellen“)?
  1. Verletzen die o.a. Disponenten Dienstpflichten, wenn sie ihre Entscheidung über das zu alarmierende Rettungsmittel ohne die Strukturierte Notrufabfrage oder ohne die vollständige Abarbeitung der Strukturierten Notrufabfrage treffen?
  1. Welche landesrechtlichen Vorgaben gibt es für die Zeit zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung des ersten Rettungsmittels?
  1. Wie hat sich die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmierung des ersten Rettungsmittels im Vergleich der Jahren 2020 und 2025 verändert?
  1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage haben Sie es unbeanstandet hingenommen und geduldet, dass im vergangenen Jahr bei Notrufen die Zeit zwischen der Annahme des Notrufes und der Alarmierung eines Rettungsmittels durchschnittlich zwischen 2:23 und 2:39 Minuten lag (Siehe Antwort des Landrates vom 11.08.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 396/XIX vom 15.07.2025.). Wie rechtfertigen Sie diese Verzögerung der Hilfeleistung bei Notfällen im Sinne des § 2 Abs 2 Nr. 1 NRettDG?
  1. Haben Sie die Innenministerin über die Verzögerung von durchschnittlich ca. 2,5 Minuten informiert? Wird diese Verzögerung von der Innenministerin gebilligt?
  1. In welchem Umfang erwarten Sie, dass a) in 2026, b) in 2027 und c) in 2028 die Zahl der Einsätze von Fahrzeugen nach der Norm EN 1789 Typ C -Rettungswagen (RTW) – abnehmen und die Zahl der Einsätze von Fahrzeugen d) nach der Norm EN 1789 Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW) – und e) Typ A1 und A 2: Krankentransportwagen (KTW) zunehmen wird?
  1. Wie hat sich die Zahl dieser Einsätze in den vergangenen zwei Jahren verändert?
  2. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    standen 2020 und 2025 in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?
  1. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    stehen derzeit in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?
  1. Wie viele Fahrzeuge nach der Norm EN 1789
    a) Typ C -Rettungswagen (RTW)
    b) Typ B – Notfallkrankentransportwagen (N-KTW)
    c) Typ A1 und A 2 – Krankentransportwagen (KTW)
    stehen ab dem 01.07.2025 in welcher Rettungswache für jeweils wie viele Stunden an welchen Tagen zur Verfügung?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.01.2026

Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In dem als Anlage beigefügten Pressebericht der Gruppe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, GUT für Sarstedt, Die PARTEI und Georgios Konstantopoulos wird unzulässig aus der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit berichtet. Dies begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 40 NKomVG. Siehe dazu auch die als Anlage beigefügte Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion vom 19.01.2026.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_01_20_Anlagen zu Antrag_TO-Verdacht_Verstoß


Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.01.2026

Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Entscheidung über die Vorlage Nr.1097/XIX wird vertagt, bis die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Frage der flächendeckenden Versorgung hinsichtlich der Eintreffzeiten vorliegt (siehe Protokoll über die Sitzung des Kreisausschusses vom 27.10.2025).“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Irreführende und rechtswidrige Behauptungen der Mehrheitsgruppe (SPD, Grüne)

Hildesheim, 19.01.2026

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Irreführende und rechtswidrige Behauptungen der Mehrheitsgruppe (SPD, Grüne)

Die von SPD und Grüne in ihrer Presseerklärung vom 19.01.2026 erhobenen und zum Teil persönlichen Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz Renner-Köhne (CDU), sind unbegründet, irreführend und rechtswidrig.

Die Vorlage der Verwaltung vom 06.01.2026 sah/sieht vor, in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 über die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 zu entscheiden. Grundlage dafür ist der am 26.06.2025 im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser Plan ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig, weil er nicht gewährleistet, dass die für Notfälle vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten in allen Teilen des Landkreises eingehalten wird. Da die Verwaltung dieser Auffassung widersprochen hat, hat der Kreisausschuss am 27.10.2025 beschlossen, eine abschließende Klärung mit dem Innenministerium herbeizuführen. Eine Antwort des Ministeriums liegt der CDU-Kreistagsfraktion bisher nicht vor. Eine Vergabe von Rettungsdienstleistungen, bei der die zwingende Voraussetzung für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht verlangt wird, ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig. Die für den Kreisausschuss am 19.01.2026 vorgesehene Beschlussfassung sollte am 15.01.2026 in nichtöffentlicher Sitzung der Fachausschüsse vorbereitet werden.

Alle Abgeordneten sind zu den Beratungen schriftlich einzuladen, soweit sie nicht auf eine schriftliche Ladung verzichtet haben. Der Einladung, die mit einer Frist von 6 Tagen zu erfolgen hat, sind nach der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse die Tagesordnung, die zu den einzelnen Themen gestellten Anträge, Anfragen einschließlich Antworten und die Vorlagen der Verwaltung beizufügen.

Beratungsunterlagen können nur in begründeten Fällen nachgereicht werden. Dazu ist jedoch festzustellen:

  1. Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasster Beschluss „ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig“ (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 – 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).
  2. Ob dem einzelnen Mitglied die Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung zugegangen sind, „beurteilt sich maßgeblich nach dem Umfang der Tagesordnung sowie nach der Bedeutung und Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen“ (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).

Die Vorlage der Verwaltung vom 06.01.2026 hätte einschließlich aller erforderlichen Beratungsunterlagen in jeder Weise allen Abgeordneten zeitgerecht zugestellt werden können. Dies war jedoch nicht der Fall. Die ordnungsgemäße Ladung ist nach § 3 Abs. 3 der o.a. Geschäftsordnung von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums festzustellen. Im vorliegenden Fall hatte die Vorsitzende keine andere Möglichkeit, als die nichtordnungsgemäße Ladung festzustellen.

Völlig irrig ist die von SPD und Grüne vertretene Auffassung, die jeweilige Mehrheit in einem Ausschuss oder im Kreistag könne durch Abstimmung entscheiden, ob ordnungsgemäß eingeladen wurde oder nicht.


Einberufung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.01.2026

Einberufung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste zumindest zu den Themen „Konsolidierung des Kreishaushaltes und ausstehende Vorlage der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2020“ unverzüglich einzuberufen.

Begründung:

Der Kreistag hat am 11. Dezember 2025 den von Ihnen vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen, in dem ein Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2029 auf knapp eine Milliarde Euro geplant ist. Es ist in keiner Weise abzusehen, wie dieser Schuldenanstieg für den Zeitraum bis 2029 und darüber hinaus gemindert werden soll. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass Frau Innenministerin Daniela Behrens (SPD) den Haushaltsplan genehmigen wird.

Sofern nicht unverzüglich erhebliche und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden, wird der Landkreis spätestens aufgrund von Vorgaben aus dem Innenministerium gezwungen sein, die Kreisumlage anzuheben mit der Folge, dass die Städte und Gemeinden ihre Steuern anheben müssen, was höhere Wohnkosten bzw. höhere Mieten verursacht.

Folglich ist es erforderlich, unverzüglich über Konsolidierungsmaßnahmen zu beraten und in den nächsten Kreistagssitzungen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender