Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.09.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 08.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen haben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich unhaltbaren Zustände zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


KEINE Sondersitzung des Kreisausschusses

Hildesheim, 09.09.2026

Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion

KEINE Sondersitzung des Kreisausschusses

 

Es wird keine Sondersitzung des Kreisausschusses geben, um Landrat Bernd Lynack (SPD) anzuweisen, die rechtswidrigen Eintreffzeiten des Rettungsdienstes unverzüglich abzustellen und bis zur Klärung der Rechtslage keine Windkraftanlagen im Ambergau zu genehmigen. Denn der dazu gestellte Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird von keinem Ausschussmitglied von SPD und Grüne unterstützt. Dies ist für die Menschen in unserem Landkreis sehr schlimm und zeigt, was für SPD-Grüne wichtig und unwichtig ist, sagt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Alarm- und Ausrückeordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.09.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Alarm- und Ausrückeordnung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Bezug: Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX vom 27.07.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die Frage 11. (Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?) beantworteten Sie in der obengenannten Teilantwort 2 vom 07.09.2026 zur Anfrage 537/XIX wie folgt:

„Dem Landkreis Hildesheim keine Daten darüber vor, wie oft RTW in den Jahren 2024 und 2025 eingesetzt wurden, ‚obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 NRettDG vorlag‘, da ein solcher Einsatzfall per Definition nicht existiert.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie oft wurden 2024 und 2025 RTW
    a) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorgelegen hat,
    b) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1
    NRettDG vorgelegen hat,
    c) als erstes Rettungsmittel eingesetzt, obwohl ein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2
    NRettDG vorgelegen hat,
    d) als zweites Rettungsmittel eingesetzt, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat?
    In diesem Zusammenhang erinnern wir an das Schreiben der Innenministerin vom 29.04.2026.
  1. Aufgrund welcher Daten ist also die Aussage berechtigt, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag, wenn nicht beantwortet werden kann, in wie vielen Fällen ein RTW eingesetzt wurde, obwohl kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 NRettDG vorgelegen hat.
  1. Welche von wem und wann erhobenen sowie ausgewerteten Daten aus 2024 und 2025 zeigen, dass nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorlag?
  1. Welche und vom wem getroffenen sowie dokumentierten Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfeersuchenden zeigen, dass in 2024 und 2025 nur in 10 bis 12 % der Einsätze ein Notfall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG
    a) anzunehmen war
    b) vorgelegen hat?
  1. Auf die Summe welcher Zahlen für 2024 und 2025 (nur Alarmierungen des RTW oder alle Anrufe auf 112 einschl. oder ohne die nur feuerwehrrelevanten Anrufe oder auch auf Anrufe bei 112 im Sinne des NRettDG, die nicht als Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG beurteilt wurden) beziehen sich die 10 bzw. 12 %?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.09.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Einsätze a) der Notfallrettung und b) des Notfalltransports haben c) im Juni 2026 und d) im Juli 2026 im Einsatzziel Eime, Flecken stattgefunden?

Aus welchen Gründen ist die Zahl von Juni auf Juli 2026

  • in Holle von 63,16% auf 46,15%,
  • in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 % und
  • in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67%

gefallen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Eintreffzeiten

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 03.09.2026 von Landrat Bernd Lynack verlangt, zum Thema Notfallrettung unverzüglich den Kreisausschuss einzuberufen. Denn dieser Ausschuss, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior, müsse den Landrat wegen Gefahr im Verzuge anweisen, die seit der Systemumstellung des Rettungsdienstes (ab 01.07.2026) eingetretene Verschlechterung der Eintreffzeiten unverzüglich abzustellen.

Am 01.07.2026 ist der vom Landrat vorgeschlagene und der Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hochqualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Ziel des Landrates und von SPD-Grüne ist es, den Rettungswagen weniger häufig als bisher einzusetzen. Bisher wurden alle Vorschläge der CDU-Fraktion abgelehnt, mehr Rettungswagen einzusetzen und bedarfsgerechte Rettungsstationen zu schaffen.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in vielen Bereichen des Landkreises zum Teil dramatisch verschlechtert. Erst auf Nachfrage der CDU hat der Landrat am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, die für die Monate Juni und Juli 2026 zeigt, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungswagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das gesetzliche Ziel, dass der Rettungswagen mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten erreicht, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Die CDU-Fraktion hat erneut die Landesregierung gebeten, aufsichtlich tätig zu werden, denn das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, ein Mindestmaß an Rettungsdienstleistungen vorzuhalten. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz hat mit der Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Einsätze ab Alarmierung des Rettungswagens die bundesweit schlechteste Regelung. Bei einer Quote von 46,15 % ist das verfassungsrechtliche Mindestmaß unterschritten.

Zu den Ursachen der Verschlechterung hat die CDU-Kreistagsfraktion die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst in Hildesheim e.V. um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten.


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG und Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.09.2026

1. Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
2. Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses gem. § 59 Abs. 2 S. 4 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 59 Abs. 2 Satz 4 NKomVG den Kreisausschuss zu den o.a. Beratungs-punkten unverzüglich einzuberufen.

Begründung zu 1.:
Es ist erforderlich, Sie anzuweisen, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Rettungswagen mindestens in 95 % der Einsätze spätestens nach 15 Minuten am Einsatzort eintrifft.
Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen ha-ben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird
weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Fle-cken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die er-forderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich un-haltbaren Zustände zu beseitigen.

Begründung zu 2.:
Es ist aufgrund der beigefügten Unterlagen erforderlich, Sie anzuweisen, zunächst keine Ge-nehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen zu erteilen.

Auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1163/XIX zur Sitzung des Kreistages am 20.08.20216 wei-sen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_09_03_Antrag Einberufung KA_Anlage