Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Frauenhaus

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.11.2025

Frauenhaus

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 20.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 und zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Mit dem Frauenhaus soll eine Restkostenfinanzierung vereinbart werden, wie für den Betrieb von Kindertagestätten. Dazu wird der Landrat beauftragt, den Kreistagsgremien kurzfristig einen mit dem Frauenhaus abgestimmten Entwurf vorzulegen.

Begründung:

Das Frauenhaus erfüllt Aufgaben, die von den Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen zu erfüllen sind. Die Gemeinden und der Landkreis sind nicht in der Lage, diese Aufgaben besser zu erfüllen (weder sachlich noch wirtschaftlich).

Daher ist es geboten, die übergemeindliche Aufgabenerfüllung auch übergemeindlich zu finanzieren. Die Finanzierung des Frauenhauses sollte unter Beibehaltung der bisherigen Konzeption durch Regelungen gestärkt werden, die auf Dauer eine zuverlässige Finanzierung gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.11.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 441/XIX vom 27.10.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach § 24 SGB VIII obliegt dem Landkreis die Erfüllung des o.a. Rechtsanspruches.

Wo und in welcher Form der Rechtsanspruch für eine ortsnahe Betreuung nach individuellem Bedarf erfolgen soll, hat der Landkreis zu entscheiden und zu verantworten.

Nach unserer Auffassung haben die Gemeinden, die dem sog. neuen „Kita-Vertrag“ nicht zugestimmt haben, keinerlei Verpflichtung dem Landkreis bei der Erfüllung seiner o.a. Aufgabe zu unterstützen: insbesondere keine Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Sofern der Landkreis für die Betreuung von Grundschulkindern Räumlichkeiten in oder an Grundschulen für eine ortsnahe Betreuung in Anspruch nehmen oder solche Räumlichkeiten schaffen möchte, bedarf dies dem Einvernehmen der jeweiligen Gemeinde.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unsere o.a. Auffassung teilen oder in welchem Umfang die Gemeinden nach Ihrer Auffassung verpflichtet sind, die Umsetzung Ihrer Planungen finanziell oder durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten.

Auf welcher Rechtsgrundlage beabsichtigen Sie, die Gemeinden zu solchen Leistungen zu verpflichten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe


Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.11.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die Anfrage 437/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 14.10.2025 zu den Berufsbildenden Schulen in Steuerwald und

a) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022,
b) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11.03.2022,
c) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022,
d) das Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
e) die anderen Gutachten, Stellungnahmen, Konzepte usw.

haben Sie am 04.11.2025 nur zum Teil und unvollständig beantwortet.

Daher bitten wir Sie, die Fragen nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Auf unsere Fragen nach „wann und vom wem“ bitten wir um konkrete Antworten (z. B. Angaben des genauen Datums und der Person oder Stelle). „Nach Fertigstellung der Unterlagen“ oder „die Brandschutzprüfung“ oder „Objektbetreuer*innen“ oder „Nach der Feststellung von Mängeln“
oder „ein Planungsbüro“ oder „kurzfristig“ sind keine ausreichenden Angaben.

Zur Klarstellung bitten wir Sie zudem um Beantwortung folgender Fragen:

Seit wann hatten Sie von welchen der o.a. Unterlagen Kenntnis?
Seit wann hatte das Rechnungsprüfungsamt von welchen der o.a. Unterlagen Kenntnis?
Seit wann hatte die Stadt Hildesheim von welche der o. a. Unterlagen Kenntnis?

Welche „Regeln und Bestimmungen der Fachrichtung, die derzeit gültig sind“ meinen Sie? Aufgrund welcher Vorschriften sind diese „Regeln und Bestimmungen“ verbindlich und wo einsehbar? Seit wann waren diese Regeln und Bestimmungen vor und nach dem März 2022 gültig?

Wer hat wann, aus welchen Gründen und in welcher Form die Änderung der Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022 gefordert? Wo und wie ist dies dokumentiert worden?

Wann und in welcher Form hat die Stadt Hildesheim als Bauaufsichtsbehörde welche Bedenken gegen die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022 erhoben und welche Änderungen verlangt oder vorgeschlagen?
Welche Protokolle gibt es über die Beratungen zur Änderung der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022?

Wann hat die Stadt Hildesheim welche der Brandschutztechnischen Stellungnahmen erhalten? Wann und welche Anforderungen hat die Stadt Hildesheim daraufhin an den Landkreis gestellt?

Wann hat die Stadt Hildesheim das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 erhalten? Wann und welche Anforderungen hat daraufhin die Stadt Hildesheim an den Landkreis gestellt?
Wann wurde nach der „Feststellung welcher Mängel und der daraus resultierenden Planung von unverzüglich erforderlichen Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ein Planungsbüro“ zu Kosten in welcher Höhe beauftragt? Wann wurde vom wem in welchen „Planungsphasen ein Brandschutz- und Sanierungskonzept entwickelt und vorgelegt, und welche brandschutztechnischen Vorabmaßnahmen wurden wann und vom wem daraus abgeleitet und dokumentiert? Welche dieser Vorabmaßnahmen sind Teil der Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022? Seit wann wurden welche Vorabmaßnahmen umgesetzt? Mit welchen weiteren Maßnahmen soll wann begonnen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.11.2025

„Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte „Die-Landkreis-Lütten“ (Entwurf Stand 28.10.2025)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum o. a. Vertragsentwurf:

  1. Was beinhaltet im Sinne von § 1 Abs. 1 die „Durchführung und Organisation des laufenden Betriebs der Einrichtung“?
  2. Was fällt neben den in § 2 Abs. 1 aufgeführten Positionen unter „vollständige Betriebsführung der Einrichtung“?
  3. Welche einzelnen Aufgaben werden nach dem Vertrag vom Landkreis zu erfüllen sein und welche Kosten werden dadurch schätzungsweise anfallen?
  4. Was beinhalten im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 die „tatsächlichen Betriebskosten“? Fallen darunter auch die Kosten für den Winterdienst? Darf der Träger Personalkosten auch für Personal geltend machen das nicht in der Betriebskrippe arbeitet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch sind die Personalkosten beim zukünftigen Träger und bei dem Bieter mit dem besten Preis?
  5. Welche Folgen ergeben sich in den Fällen, in denen der Landkreis den Haushalt des Trägers (§ 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages) nicht genehmigt? Steht dem Träger eine Kündigung „aus wichtigem Grunde“ zu (§ 10 Abs. 6 des Vertrages), wenn der Haushalt nicht genehmigt wird?
  6. Nach den Ausschreibungsunterlagen wird die Platzvergabe vom Landkreis abgewickelt, werden dem Träger Strom/Wasser/Gas nicht in Rechnung gestellt und der Winterdienst wird vom Hausmeister des Landkreises sichergestellt.
    Was fällt unter die „anfallenden Jahresbetriebskosten“ im Sinne von § 7 des Vertrages, vom dem der Träger 1,0 % als angemessene Eigenleistung tragen soll?
    Was bedeutet: „Dies wird als Einnahme in der jährlichen Defizitabrechnung berücksichtigt“? Bedeutet dies, dass der Träger in Höhe der angemessenen Eigenleistung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe finanziert? Welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich daraus für den Träger und für den Landkreis?
    Wie hoch in etwa wird sich der aus der o.a. angemessenen Eigenleistung ergebende Betrag in EURO sein und in % zu den gesamten jährlichen Kosten, die beim Landkreis für den Betrieb der Krippe anfallen (einschl. aller Kosten, die für die Errichtung und Unterhaltung der Krippe, die Anmietung von Räumen für ausgelagertes Personal und alle anfallenden Personal und Sachkosten)?
  7. Aus welchen Gründen wird an den Kosten für die o.a. Betriebskrippe die Stadt Hildesheim nicht beteiligt? Wann und in welcher Form hat die Stadt Hildesheim eine Beteiligung an diesen Kosten abgelehnt? Steht es der Stadt Hildesheim frei, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten für welche Kindertagesstätte beteiligt?
  8. Aufgrund welcher nachvollziehbaren Leistungen liegt der Preis des zukünftigen Trägers mit gut 310.000 Euro um ca. 100.000 Euro über dem Angebot des Bieters mit dem besten Preis?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Person


Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Söhlde

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.11.2025

Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Söhlde

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

auch für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gilt die vom Landkreis zu erfüllende Verpflichtung zu einer ortsnahen Betreuung nach individuellem Bedarf (§ 24 SGB VIII). Dieser Bedarf ist konkret zu ermitteln.

Unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 441/XIX vom 27.10.2025 und aufgrund der zum Thema “Ganztagsbetreuung“ öffentlich geführten Diskussionen in der Gemeinde Söhlde bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Für wie viele Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (Schuljahresbeginn 2026/2027) besteht derzeit im Bereich welcher in Söhlde zu besuchenden Schulen ein Bedarf/Wunsch auf Betreuung
a) in einer teilgebundenen Ganztagsschule,
b) in einer offenen Ganztagsschule,
c) in einem Hort oder
kein solcher Betreuungsbedarf?

Welche Räumlichkeiten müssen dafür bei welchen der o.a. Varianten in welchen Gebäuden oder auf welchen Grundstücken bis wann geschaffen werden und welche sind bereits für wann geplant?

Bei der Bedarfsabfrage sind Kinder, die bereits eine Grundschule besuchen oder als sog. „Kann-Kinder“ bereits vorzeitig eingeschult worden sind, nicht zu berücksichtigen. Bei der Bedarfsabfrage ist zudem auf die Unterschiede der o.a. Betreuungsangebote und die Rechte der Eltern/Kinder hinzuweisen. Der Bedarf ist für jede einzelne Altersstufe von 0 bis 6 Jahre abzufragen und bei der Auswertung dazustellen.

Begründung:

Ab 1. August 2026 haben Schülerinnen und Schüler ab der ersten Klassenstufe an Werktagen einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden täglich nach dem individuellen Bedarf. Der Rechtsanspruch garantiert den Kindern eine Betreuung, aber keine Teilnahmepflicht.

Die Planung für die Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Einrichtungen obliegt dem Landkreis/Kreistag (§ 79 SGB VIII). In vielen Städten und Gemeinden gibt es schon Ganztagsgrundschulen, aber auch viele Horte, die weiterhin bestehen bleiben können; die Entscheidung darüber obliegt ebenfalls dem Kreistag: also im Landkreis Hildesheim der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion muss auch bei der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter vorrangig eine bedarfsgerechte Betreuung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Familien gewährleistet werden. Diese Bedürfnisse sind differenziert abzufragen.

In einer Gemeinde mit mehreren Grundschulen ist z. B. auch zu prüfen, wo und ab wann aufgrund der Elternwünsche für den Bereich welcher Schule eine Fortsetzung der Hortbetreuung oder eine teilgebundene bzw. offenen Ganztagsschule sachgerecht oder vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

447 – Antwort


Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.11.2025

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Beschluss vom 25.09.2025 (Antrag Nr. 942/XIX vom 25.09.2025) wird aufgehoben.“


Begründung:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe hat am 29.10.2025 den folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

„Der Kreistag wird gebeten den am 25.09.2025 gefassten Beschluss (Antrag 942/XIX vom 25.09.2025) aufzuheben und die sofortige Umsetzung des Beschlusses vom 15.05.2025 einzufordern.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz