Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.11.2025

„Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen“

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 05.11.2025 (Antrag Nr. 975/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Tonaufzeichnungen über Notrufe werden, gemäß der Empfehlung des Arbeitskreises der Leitstelle der AGBF Niedersachsen, vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten, für sechs, mindestens jedoch für drei Monate, aufbewahrt und auf Anforderung Berechtigter sowie zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche den betroffenen Patienten oder deren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern oder den Anrufern zur Verfügung gestellt. Dies gilt für den gesamten Einsatz unabhängig davon, welche Rettungsmittel überhaupt oder in welcher Reihenfolge eingesetzt worden sind.

Begründung:

Auf die Begründung vom 29.10.2025 (Antrag Nr. 957/XIX) weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.11.2025

Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fördermittel hätten für die o.a. Maßnahme wann beantragt werden können?
    Wann sind welche Fördermittel beantragt oder aus welchen Gründen nicht beantragt worden?
  1. Welche Fördermittel wurden wann in welcher Höhe bewilligt und ausgezahlt?
  1. Welche Kosten waren geplant und sind tatsächlich entstanden?

Begründung:

Gem. § 110 Abs. 2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.11.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 450/XIX vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Gemeinden ist nach § 23 NSchG wann und vom wem für welche Schulen ein Antrag gestellt worden oder beabsichtigt zu stellen?

Wie soll in den nächsten drei Jahren der Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII in welchen Gemeinden erfüllt werden, in denen keine Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden?

Welche Kosten werden dadurch für welche Gemeinden und den Landkreis verursacht?

Begründung:

Nach hier vorliegenden Informationen sind die Gemeinden nicht verpflichtet einem Antrag nach § 23 NSchG zuzustimmen oder selbst einen solchen Antrag zu stellen. Ob und welche Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden oder gestellt werden sollen ist von erheblicher Bedeutung für den Landkreis, da er den Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII zu erfüllen hat. Daher müssen die Planungen der Gemeinden in der Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Betreuung nach individuellen und ortsnahen Bedarf des Landkreises berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Einsatzdaten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.11.2025

 Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim – Einsatzdaten

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in ihrer Antwort auf die Landtagsanfrage von Frau Hopmann hat Frau Ministerin Behrens behauptet: „…Der RD wird häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i.S.d. NRettDG darstellen und dies bindet Rettungsmittel (RM) und RD- Personal…“

Zu dieser unbegründeten Behauptung der Ministerin haben wir Sie am 15.10.2025 mit der Anfrage Nr. 438/XIX gefragt:

„Wie oft und in viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?“

Diese Fragen haben Sie bisher nicht beantwortet.

Sie haben auf der Homepage bzw. auf Ihrem Social-Media-Kanal des Landkreises behauptet: „…Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten…“

Auf unsere Nachfrage dazu vom 03.07.2025 haben Sie mit Schreiben vom 15.09.2025 völlig unsinnig und entgegen den Bestimmungen des NRettDG geantwortet: „…Es gibt in keinem Gesetzt etc. die Definition des „echten Notfalls“…“

Nun hat der RUNDBLICK in seiner Ausgabe Nr. 203 vom 17.11.2025 wie folgt berichtet:

  1. „…Auslöser für diesen Teilschritt ist offenbar der Druck der Kassen und die Erkenntnis, dass in recht vielen Fällen Rettungswagen zu Notfalleinsätzen gerufen werden, die sich dann gar nicht als solche herausstellen…“
  1. Eine Sprecherin des Landkreises  habe mitgeteilt: „Die Aufarbeitung dieser Auswertungen ist derzeit in Bearbeitung und wird den politischen Vertretungen aller Parteien zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegen…“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Zu 1.: Wann und wie ist dies im Landkreis Hildesheim von wem aufgrund welcher Daten und für welchen Zeitraum festgestellt worden? In wie vielen Fällen war dies im Landkreis Hildesheim in den vergangenen zwei Jahren der Fall?

Zu 2.: Wann sollen die Abgeordneten des Kreistages für welchen Zeitraum welche Daten über welche Einsätze des Rettungsdienstes erhalten und warum sind diese Daten den Abgeordneten trotz vieler Anfragen dazu bisher nicht zur Verfügung gestellt worden? Bei welchen Stellen liegen diese Daten seit wann vor? Vom wem sind diese Daten wann erfasst und wann mit welcher Software ausgewertet worden? Wer sind die „politischen Vertretungen aller Parteien“?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Frauenhaus

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.11.2025

Frauenhaus

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 20.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 und zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Mit dem Frauenhaus soll eine Restkostenfinanzierung vereinbart werden, wie für den Betrieb von Kindertagestätten. Dazu wird der Landrat beauftragt, den Kreistagsgremien kurzfristig einen mit dem Frauenhaus abgestimmten Entwurf vorzulegen.

Begründung:

Das Frauenhaus erfüllt Aufgaben, die von den Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen zu erfüllen sind. Die Gemeinden und der Landkreis sind nicht in der Lage, diese Aufgaben besser zu erfüllen (weder sachlich noch wirtschaftlich).

Daher ist es geboten, die übergemeindliche Aufgabenerfüllung auch übergemeindlich zu finanzieren. Die Finanzierung des Frauenhauses sollte unter Beibehaltung der bisherigen Konzeption durch Regelungen gestärkt werden, die auf Dauer eine zuverlässige Finanzierung gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.11.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 441/XIX vom 27.10.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach § 24 SGB VIII obliegt dem Landkreis die Erfüllung des o.a. Rechtsanspruches.

Wo und in welcher Form der Rechtsanspruch für eine ortsnahe Betreuung nach individuellem Bedarf erfolgen soll, hat der Landkreis zu entscheiden und zu verantworten.

Nach unserer Auffassung haben die Gemeinden, die dem sog. neuen „Kita-Vertrag“ nicht zugestimmt haben, keinerlei Verpflichtung dem Landkreis bei der Erfüllung seiner o.a. Aufgabe zu unterstützen: insbesondere keine Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Sofern der Landkreis für die Betreuung von Grundschulkindern Räumlichkeiten in oder an Grundschulen für eine ortsnahe Betreuung in Anspruch nehmen oder solche Räumlichkeiten schaffen möchte, bedarf dies dem Einvernehmen der jeweiligen Gemeinde.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unsere o.a. Auffassung teilen oder in welchem Umfang die Gemeinden nach Ihrer Auffassung verpflichtet sind, die Umsetzung Ihrer Planungen finanziell oder durch bauliche Maßnahmen zu gewährleisten.

Auf welcher Rechtsgrundlage beabsichtigen Sie, die Gemeinden zu solchen Leistungen zu verpflichten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

450 – Antwort